Sie hatten einen Feuerbeschau-Termin und brauchen nun ein Blitzschutzattest?
Um ein Blitzschutzprotokoll ausstellen zu können, wird die Blitzschutzanlage überprüft. Je nach Gebäude / Nutzung bzw. Norm sind unterschiedliche Fristen für eine wiederkehrende Überprüfung vorgesehen.
Die BSA wird grundsätzlich nach der Norm, zu der sie errichtet wurde, überprüft. Bei größeren baulichen Veränderungen ist die Anlage ev. auf die aktuelle Norm zu adaptieren.
In Österreich kommen für den äußeren Blitzschutz folgende Normen zu Anwendung:
- ÖVE/ÖNORM EN 62305-3
- ÖVE/ÖNORM E 8001-1
- ÖVE/ÖNORM E 8101-1
- ÖVE/ÖNORM E 8049-1
- ÖVE-E 49/1988
Sollte die Anlage nicht der Norm entsprechen, erhalten Sie von uns ein kostenloses, unverbindliches Angebot zur Wiederinstandsetzung Ihrer Blitzschutzanlage.